Was tun bei Beitragsanpassung?

gemäß § 205 Abs. 2 und 4 VVG

Zunächst einmal sollte der Versicherungsschutz in Ruhe und ohne zeitlichen Druck überprüft werden. Also nach Zugang der Beitragserhöhung haben Sie ausreichend Zeit den Vertrag überprüfen zu lassen und sollten sich nicht zu einer voreiligen Kündigung oder einem schnellen Wechsel hinreißen lassen.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn:

  • der Versicherer den Beitrag erhöht oder seine Tarife bzw. Leistungen einschränkt.
  • der Versicherte versicherungspflichtig wird, das heißt aufgrund eines geringeren Einkommens in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss.
  • der Versicherte in die gesetzliche Familienversicherung eintritt.
  • der Versicherte Anspruch auf Heilfürsorge hat.

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