Beiträge in der privaten Krankenversicherung

Die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Diese Berechnung des Beitrages erfolgt zu Beginn der Versicherung. Verschlechtert sich im Laufe der Zeit der Gesundheitszustand eines Versicherten im Kollektiv, hat das keine Auswirkungen auf dessen individuellen Beitrag zur Krankenversicherung. Denn es ist ja gerade der Sinn einer Versicherung, dass der einzelne Versicherte im Schadensfall von der Versichertengemeinschaft aufgefangen wird. Eine individuelle Beitragserhöhung wegen einer Erkrankung gibt es also nicht.

Welche Faktoren werden bei der Berechnung der Beiträge in der Privaten Krankenversicherung berücksichtigt?

Um Ihren persönlichen Beitrag in der Privaten Krankenversicherung risikogerecht kalkulieren zu können, sind die folgenden Informationen wichtig:

  • Der Umfang der versicherten Leistungen: Ist das Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer im Krankenhaus versichert? Wie hoch ist die Erstattung bei Zahnersatz? Sind Naturheilverfahren im Versicherungsschutz enthalten? Welche Leistungen möchten Sie im Krankheitsfall für sich beanspruchen?
  • Das Alter des Versicherten bei Versicherungsbeginn. Je früher der Wechsel in die PKV erfolgt, desto niedriger sind die Beiträge.
  • Der Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn: Bereits vorhandene Erkrankungen sind zusätzliche Gesundheitsrisiken, die in den Beitrag zur Krankenversicherung einkalkuliert werden müssen. Im Falle einer Vorerkrankung können die PKV-Unternehmen deshalb den Aufnahmeantrag ablehnen. Alternativ bieten sie dann einen Versicherungsschutz an, in dem für die Erkrankung ein Risikozuschlag zu zahlen ist oder damit verbundene Leistungen ausgeschlossen sind. Damit es gar nicht so weit kommt, unterstützen Sie unsere Spezialisten bei den Gesundheitsfragen und der für Sie sinnvollsten Absicherung auf dem deutschen Markt.


Beiträge der privaten Krankenversicherung im Alter

Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.

Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen diese höheren Ausgaben für ältere Versicherte in der PKV nicht von den jüngeren finanziert werden. Vielmehr sorgt hier jede Generation für sich selbst vor. Dafür kalkulieren die privaten Krankenversicherungen nach dem sogenannten Anwartschaftsdeckungsverfahren. Das heißt, es werden Rückstellungen für die mit dem Alter steigenden Versicherungsleistungen gebildet: die Alterungsrückstellungen.

Wie kann ich meinen Beitrag im Alter noch bessere planen?

Der sich in jungen Jahren ergebende Mehrbeitrag wird in der sogenannten Alterungsrückstellung verzinslich angelegt. Wenn in späteren Lebensjahren die tatsächlichen Ausgaben für Gesundheitsleistungen über dem Beitrag liegen, wird die Differenz durch Entnahme aus den Alterungsrückstellungen des Versichertenkollektivs finanziert. Ab welchem Alter die Alterungsrückstellungen abgebaut werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Der gesetzliche Zehn-Prozent-Zuschlag ist ein weiteres Instrument zur Beitragsentlastung im Alter. Er wird in der Regel ab dem 22. Lebensjahr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berechnet. Je früher ein Versicherter in die Private Krankenversicherung eintritt, desto länger ist der Versicherungszeitraum und desto höher ist der Betrag, der durch den Zehn-Prozent-Zuschlag angespart wird. Sobald der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat, wird die Summe dazu eingesetzt, Beitragserhöhungen zu verhindern oder zu begrenzen. Gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz muss das Versicherungsunternehmen ab dem 80. Geburtstag des Versicherten die dann noch vorhandenen Mittel aus dem Zuschlag dafür verwenden, seine Beiträge zu senken. Wurde Ihr Vertrag erst 2009 oder später geschlossen bzw. umgestellt, wird bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen ein Teil der Alterungsrückstellungen an den neuen Versicherer übertragen und Ihnen somit positiv angerechnet.

Eine weitere Möglichkeit, seine Beiträge im Alter zu planen, sind sogenannte Beitragsentlastungstarife. Sie können somit schon heute vertraglich vereinbaren, ob und wieviel (in Prozent oder in Euro) Ihre private Krankenversicherung im Alter günstiger wird.

Unsere Spezialisten beraten Sie hierzu gerne und vollumfänglich.

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