Welche Fristen muss ich beachten?

Kündigungsfristen in der PKV

Sowohl Pflichtmitglieder als auch freiwillige Mitglieder der GKV können ihre Krankenkasse zum Ende des übernächsten Monats wechseln (sog. 3-Monats-Kündigungsfrist). Bevor Sie jedoch die Krankenkasse wechseln, müssen Sie bei Ihrer aktuellen Krankenkasse eine Mindestvertragsdauer von 18 Monaten zurückgelegt haben, bevor Sie wechseln können, die sog. Bindungsfrist.

Die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten gilt jedoch dann nicht, wenn Sie als freiwilliges Mitglied kündigen, um in eine private Krankenversicherung zu wechseln oder wenn Ihre Krankenkasse die Beitragssätze erhöht und/oder einen Zusatzbeitrag erhebt.

Bei einem PKV Wechsel – innerhalb der PKV – gilt jedoch die 18-monatige Bindungsfrist nicht.

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