Leistung der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung werden dem behandelnden Arzt grundsätzlich keinerlei Behandlungsmethoden vorgeschrieben. Zudem besteht ein garantiertes Tarifwerk ohne Einflussnahme des Gesetzgebers. Die Leistungen stehen vertraglich fest und es gibt keinerlei gesetzliche Reformen zulasten der Versicherten.

Sie wählen in der privaten Krankenversicherung, welche Leistungen Ihnen wichtig sind!

In der gesetzlichen Krankenkasse müssen die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ (SGB 5 §12). Behandlung und Medikamente gem. verfügbarem Budget. Somit wird deutlich, dass nicht Sie bestimmen, wie Ihre Absicherung aussieht, sondern der Gesetzgeber.

Das könnte Sie auch Intereseieren

Welche Fristen muss ich beachten?

Sowohl Pflichtmitglieder als auch freiwillige Mitglieder der GKV können ihre Krankenkasse zum Ende...

Wer darf in die PKV wechseln?

Nicht jeder der darf, sollte auch in die Private Krankenversicherung. Nur wenn Sie...